Es ist ein Unterschied, ob das ein Hotel oder eine Privatperson zur Verfügung stellt, die sichern sich entsprechend ab.
Meist haben die ein Landingpage, beim Gäste-WLAN, worauf die Bedingungen akzeptiert werden müssen.
Zitat aus dem Netz:
Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (2018) haften WLAN-Betreiber für einen illegalen Datenaustausch bloß dann, wenn sie es auch veranlasst haben. Wenn Gäste beispielsweise unerlaubt Musik oder Filme herunterladen, haftet der Gastronom oder Hotelier also nicht.
Bei meinem Fall ist es eine Hochzeitslocation die Hotel Gäste und Arbeiter Wohnungen haben.
Aktuell ist man vor Gericht zur Klärung.
Das Kostet aber viel Zeit und nerven => daher haben wir auf Freifunk umgestellt.
Alternative wäre natürlich ein Anbieter der dies für uns Ausfechtet.