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  • (Zitat von Carbonide) Nö, bzw. eventuell Die Regelung ist eigentlich ganz einfach - grundsätzlich gilt nämlich der Satz des (EU)-Landes, wo der Lieferant/Verkäufer seinen Firmensitz hat. Erst wenn dieser im zurückliegenden Geschäftjahr Waren mit einem bestimmten Wert in eine anderes (EU)-Land verkauft hat, muss er den Satz des Bestimmungslandes verlangen. Als Grenzwert gelten hier 35.000,-- , respektive 100.000,-- €. Wo dann was wie gilt, ist etwas komplizierter.
  • (Zitat von Carbonide) Huch ... es geht nicht darum, ob Du Waren für 35/100 k€ gekauft hast, sondern ob der Lieferant/Verkäufer wärend eines Geschäftjahres insgesamt Waren mit diesem Wert in Dein Land (Luxemburg?) verkauft hat - erst dann, muss es den Satz anpassen. Bei Amazon erklärt sich das dann von selbst