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  • (Zitat von iTweek) Nee, ist in diesem Fall ganz sicher nicht rechtens. Ein Router fällt ja auch in keine der drei Kategorien, die Du als Bedingung für Ausnahmen zitierst. Das Gerät anzuschließen, einzurichten und kurzzeitig zu testen beeinflusst nicht das Rückgaberecht. Man sollte natürlich so fair sein und ein Gerät wie ein rohes Ei behandeln, wenn eine Rückgabe von Anfang an wahrscheinlich ist.
  • Die rechtliche Lage ist eigentlich sehr klar: Wenn ein ausländischer Händler auf dem deutschen B2C-Markt aktiv ist, unterliegt dieser Handel zu 100% europäischem und deutschem Verbraucherrecht. Da kann niemand durch irgendwelche Klauseln seine Pflichten als Händler negieren. Was natürlich stimmt ist, dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe ist, gerade bei ausländischen Händlern. Innerhalb der EU *sollte* es aber deutlich weniger Probleme auch damit geben, als bei Händlern aus ganz and…