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  • Filtern ist doch kein Eingriff in die Privatsphäre ... Das ist lediglich eine Begrenzung der verfügbaren Dienste. Und man muss ja nicht jeden Dienst verfügbar machen gell? Sollte einfach in den Nuzungsbedingungen erwähnt sein, dass nur folgende Dienste verfügbar sind.
  • (Zitat von phino) Wenn der Gesetzgeber solche DNS Filter vorschreibt für Provider, dann muss das ja legal sein. So hat doch Haarspay-Uschis Kinderpornograpieschutz gearbeitet und deshalb war es auch völlig sinnbefreit wenn auch das Anliegen äusserst sinnvoll war und ist.
  • (Zitat von exit) Es gibt Dienstleister, die offiziell als Provider tätig sind und sich dafür bezahlen lassen, dass der Kunde seinen ganzen Gästetraffic bei ihm abkippt und so erstmal nix damit zu tun hat. Im Zweifelsfall ist es aber immer möglich jemanden zivilrechtlich zu verklagen. Man muss ja nur kleinste Variationen in die Klage einbauen und schon gelten diverse Grundsatzurteile nicht mehr. Ob das Bestand hat entscheidet dann ein Richter (der vielleicht keinen Schimmer von der Sache selbst h…