Einsteiger fragen

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.429 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Frank075.

  • Hallo,

    da mein WLAN auf meinem alten System derzeit ständig Probleme macht, habe ich mich entschlossen in das UniFi Universum einzusteigen.

    Jetzt habe ich mir unter anderem den Dream Router bestellt (ist noch nicht da). Ich bin jetzt zufällig auf ein 4 Jahre altes YouTube Video gestoßen, wo der Tester von den Lauten Lüfter berichtet hat.

    Ich fand auch einige ältere google eintrage zu dem Thema, aber ich bin mir nicht Sicher ob das Problem heute aktuell noch Thema ist.

    Ich möchte das Gerät in meinem Büro aufstellen und ein Lüfter brummen wäre ein No Go.

    Dann schicke ich das Gerät zurück bevor ich das Siegel öffne.


    Kann mir hier jemand was dazu sagen?


    vielen Dank

    Grüße aus Darmstadt

    Frank

  • Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die UDR ähnliche Geräusche macht wie die UDMbase. Sind zumindest optisch recht ähnlich.


    Meine UDMbase hat öfter mal dazu geneigt wie blöde zu lüften. Das Teil ist halt komplett mit Technik voll und das Kühlsystem etwas fragwürdig.


    Hier gibts aber sicher Leute die im Besitz eines UDRs sind oder waren.

  • Ich habe bei hardwaresupply.eu bestellt und die haben hier folgendes drin stehen:

    • Name : 14 Tage Widerrufsrecht – 2 Jahre Garantie
    • Beschreibung

      Wir akzeptieren nur Rücksendungen im Originalzustand inkl. Zubehör. Produkte wo der Siegel gebrochen wurde, können wir leider nicht zurücknehmen.

  • Beschreibung

    Wir akzeptieren nur Rücksendungen im Originalzustand inkl. Zubehör. Produkte wo der Siegel gebrochen wurde, können wir leider nicht zurücknehmen.

    Ist leider rechtens. Wenns klar angezeigt wurde beim Kauf.


    —-

    Es kann rechtlich zulässig sein, aber es kommt auf den Kontext und den spezifischen Fall an.


    1. Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel (Online-Kauf):


    Nach deutschem Recht haben Verbraucher bei einem Kauf im Fernabsatz (z. B. Online-Kauf) grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurücksenden.


    Aber: Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z. B. bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dies gilt beispielsweise für Kosmetika, Lebensmittel oder Medizinprodukte. Wenn das Siegel gebrochen wurde, kann das Widerrufsrecht erlöschen.


    2. Verkauf von Software oder Medien:


    Bei der Rückgabe von digitalen Medien oder Software kann ein ähnlicher Ausschluss gelten, wenn das Siegel gebrochen wurde, da dies den Kopierschutz betrifft.


    3. Gewährleistungsrechte:


    Unabhängig vom Widerrufsrecht bleibt das gesetzliche Gewährleistungsrecht bestehen. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch), Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, unabhängig davon, ob das Siegel gebrochen wurde.





    Die Bedingung, dass Rücksendungen nur im Originalzustand inklusive Zubehör und mit ungebrochenem Siegel akzeptiert werden, kann unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sein, insbesondere wenn der Ausschluss des Widerrufsrechts klar kommuniziert wurde und die Ware aufgrund des gebrochenen Siegels nicht mehr verkaufsfähig ist.


    Allerdings muss dies für den Verbraucher transparent und vor dem Kauf klar ersichtlich sein. Andernfalls könnte eine solche Klausel als unangemessen und damit unwirksam angesehen werden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

    LG Michael aka iTweek

  • Ist leider rechtens. Wenns klar angezeigt wurde beim Kauf.

    Nee, ist in diesem Fall ganz sicher nicht rechtens. Ein Router fällt ja auch in keine der drei Kategorien, die Du als Bedingung für Ausnahmen zitierst.


    Das Gerät anzuschließen, einzurichten und kurzzeitig zu testen beeinflusst nicht das Rückgaberecht. Man sollte natürlich so fair sein und ein Gerät wie ein rohes Ei behandeln, wenn eine Rückgabe von Anfang an wahrscheinlich ist.

  • Ich würde ihn gleich zurück schicken nach NL.

    Und dann hier bestellen. Sind sogar günstiger, habe schon seit mehr als 5 Jahren bei den Bestellungen getätigt, die sind nicht zickig und sitzen in Deutschland.

    Ubiquiti Dream Router, weiß Elektroshop Wagner
    Ubiquiti Dream Router, weiß von Ubiquiti in der Rubrik Netzwerktechnik, WLAN-Router - Der Unifi Dream Router ist eine voll ausgestattete UniFi OS-Konsole mit…
    www.elektroshopwagner.de

    • Beschreibung

      Wir akzeptieren nur Rücksendungen im Originalzustand inkl. Zubehör. Produkte wo der Siegel gebrochen wurde, können wir leider nicht zurücknehmen.

    Unter Siegel verstehe ich immer noch die Versiegelung von Schrauben, wie es auf vielen Geräten gemacht wird.

    Klar das man ein Gerät nicht aufschrauben darf und dann noch Recht auf Rückgabe hat, aber alles testen ist nun mal nur möglich, wenns angeschlossen und eingerichtet wird.

  • Ich täte vermutlich den Router ungeöffnet zurücksenden oder stornieren falls noch möglich.


    Und keinen UDR bestellen. Wenn der lüftet dann vermutlich unangenehm laut. Die UDMbase ist im Hochsommer auch gerne mal neu gestartet. Vielleicht doch lieber auf UCG setzen und einen AP der eigenen Wahl dazu.

  • Unter Siegel verstehe ich immer noch die Versiegelung von Schrauben, wie es auf vielen Geräten gemacht wird.

    Klar das man ein Gerät nicht aufschrauben darf und dann noch Recht auf Rückgabe hat, aber alles testen ist nun mal nur möglich, wenns angeschlossen und eingerichtet wird.

    Aber dies Diskussionen möchte ich nicht mit einem ausländischen Anbieter führen.

  • Die rechtliche Lage ist eigentlich sehr klar: Wenn ein ausländischer Händler auf dem deutschen B2C-Markt aktiv ist, unterliegt dieser Handel zu 100% europäischem und deutschem Verbraucherrecht. Da kann niemand durch irgendwelche Klauseln seine Pflichten als Händler negieren.


    Was natürlich stimmt ist, dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe ist, gerade bei ausländischen Händlern. Innerhalb der EU *sollte* es aber deutlich weniger Probleme auch damit geben, als bei Händlern aus ganz anderen Erdteilen.

  • Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

    Also bei ElektroshopWagner ist das Produkt zwar gelistet, aber nicht verfügbar.


    Ich habe mich entschieden den Dream Router ungeöffnet wieder zurück zuschicken.

    Hab mir inzwischen wo anders ein Cloud Gateway Max bestellt.


    Mal noch eine Frage zu den U6 Lite/Pro/LR. Die bekommen ja ihre Spannung über POE.

    Ich würde so ein Gerät gerne in einen Schuppen (Mit Strom aber ohne LAN) verbauen.

    Habe ich die Option ein LAN fähiges Gerät an den U6 anzuschließen, damit der Internet bekommt?


    Gruß

    Frank