Auch wenn es möglicherweise ein Datenschützer anders sieht, es gibt eine Filterleiste und die darin enthaltenen Domains werden einfach nicht per DNS aufgelöst. Und wenn dies nicht gespeichert wird, ist es nicht auswertbar, also kein Problem.
Natürlich kommen jetzt Datenschützer mit wilden Ideen um die Ecke von wegen man erkennt ein Surfverhalten oder so, schei** darauf. Wenn der Kunde es nicht will, soll er woanders hingehen. Es steht ihm frei.
Wenn der Gesetzgeber solche DNS Filter vorschreibt für Provider, dann muss das ja legal sein. So hat doch Haarspay-Uschis Kinderpornograpieschutz gearbeitet und deshalb war es auch völlig sinnbefreit wenn auch das Anliegen äusserst sinnvoll war und ist.