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Hi zusammen, ich habe momentan ein ähnliches Problem aber der Lösung schon sehr viel weiter. Vorab: BNetzA schreibt vor ISP Ende am ! passiven Anschluss. Da gibt es keine ! Ausnahmegenehmigungen und das Recht ist einklagbar. Diesen Modenkrempel habe ich auch 2,3 mal gehört, witzig war auch: 2 Fritz Boxen 7530 und 90 (glaub ich) sind getestet und dürfen benutzt werden.... Und Router Freiheit gibt es nur mit aktiven Abschluss, dann können sie über RJ45.... Alles Bullshit. Die müssen und das wissen…
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Ich glaube wir verfolgen unterschiedliche Konzepte. Bei mir gibt es einen LWL Anschluss. (LC Connector) Mein Provider wollte mir auch einen "Icotera" (bei mir heist der Hersteller Genexis F2110/F2125 ONT) an die Wand schrauben und ab dann hätte ich ja die Routerfreiheit. Das Problem: Diese Kiste ist ein Modem mit allen Nachteilen (Doppeltes Nat und du weist nie wie das Teil gepflegt wird) Ich möchte LWL nativ an "mein" GPON bringen das als WAN2 deklariert ist. Wenn du mit diesem Icotera leben ka…
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Sorry, stimmt natürlich, du brauchst keine zusätzliche Einwahl mehr.(PPPOE) Alles andere habe ich schon im ersten Posting (inkl. Bier) erklärt. Gruß BIC, durch ein Wiederholen wird es nicht richtiger.....
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WENN ich das richtig verstanden habe hast du bisher (V)DSL. Dazu brauchst du dein Modem (Drytek) Für dem LWL Anschluß, so wie DU das hast brauchst du nichts weiter. CAT Kabel WAN in den Abschluss ("Icotera") , und die Messe ist gelesen. Viel spaß
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Das ist nicht belastbar und falsch. CPE = Telefone, Faxgeräte und Modems sind die häufigsten CPE-Geräte usw. Am Port wird der Durchsatz festgelegt bzw. gedrosselt, die Boxen sind reine Schikane und auch dort wird nichts "festgelegt" Hier z.B. erfolgreich mit der Telekom umgesetzt, LINK (Boardintern)
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Sorry, aber das ist völlig wumpe. P2P vs PON und 2. Stelle Grob gesagt ist ein "aktives" Netz P2P ISP--> Haus und ein "passives" Netz PON ISP--> Verteilung --> Haus. In beiden Fällen ist aber die Zuständigkeit des ISP am Ende des LWL Kabels vorbei. Alles was dann noch installiert wird ist NICHT ! zulässig, sofern der Kunde das nicht möchte. (Routerfreiheit) Somit ist alles gesagt. (zumindest von mir) Bier
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Bic, du scheinst ein netter Kerl zu sein, aber nur weil jemand etwas macht wird es dadurch nicht richtig. Mach dich frei von dem was ist, seit 2016 gibt es die Routerfreiehit und das hat bis 2022 kaum einen Provider gekümmert. Aber es ist ein einklagbares Recht und das ist gut so. Sicherlich bekannt, aber hier noch die Vorschrift (echt technisch): https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3 Hier etwas lesefreundlicher : https://www.golem.de/news/glas…uer-ftth-2009-150937.html Und hi…
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???? OK, du hast natürlich recht mit dem was du schreibst. In der AGB von Versatel steht das so. Und natürlich hebelt eine AGB / Leistungbeschreibung eines ISP ein GESETZ aus. sorry, mein Fehler. btw: Vorsicht bei Inkassodiensten, da steht in den AGBs / Leistungsbeschreibungen: Wenn der Schuldner nicht zahlt sind wir berechtigt Gliedmaßen zu amputieren...... Und der örtliche Gasversorger weist in seinen AGB`s darauf hin das bei Nichtzahlung eine Niere lebend gespendet werden muss.... Ich dachte …
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Ey ihr tütet euch hier einen ein..... An sonst bin ich nicht blind und konnte schon erkennen, dass der Servicer "rückwärts" auf meine Kiste gegangen ist und über eine Bandbreitenbegrenzug für Ports und Trunks verfügen sogar meine hornalten Level-On Switche Natürlich....... Tunnelprotokolle; CPE usw..... Lesen, lernen, noch mal lesen, dann verstehen . Kein Bullschitbingo. KEIN ISP regelt die Bandbreite in einem Gerät beim Kunden. Keiner. Gruß
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Fertig und ganz witzig ohne ISP zugriff ..... am passiven Netz (GPON) ich sag nur VERRÜCKT DSN:NET FTTH: LWL direkt an die UDM-SE ...läuft