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  • Doorbell vs. DSGVO

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    Ich habe rund um mein Haus ein paar G5 Kameras hängen, die DSGVO konform keinen öffentlichen Bereich erfassen. Auch die entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Unsere alte Türklingel möchten wir ersetzen, hier bietet sich ja eine G4 Doorbell oder Pro an. Aber die Türklingel ist ja üblicherweise so positioniert, dass der Bereich vor der Haustür in Richtung öffentlicher Raum von der Kamera erfasst wird - was gegen die DSGVO verstösst. Das wäre nur erlaubt, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen mi…
  • Doorbell vs. DSGVO

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    Puh, eine Kamera, die ein öffentliches Treppenhaus überwacht? Da hätte ich echt ein Problem, das berechtigte Interesse zu begründen, das über dem Persönlichkeitsrecht eines Dritten steht.
  • Doorbell vs. DSGVO

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    Oha, das ist wirklich eine der wenigen Ausnahmen, die als Begründung als höherwertig akzeptiert werden. Ich werde eher die Triggerung durch Klingel (oder Betreten des Überwachungsbereichs der anderen DSGVO-konformen Kamera) nutzen.
  • Doorbell vs. DSGVO

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    Das kommt auf den Einzelfall an. Ist es ein privater Bereich darfst Du es überwachen, ist es ein öffentlicher Bereich nur anlassbezogen, sprich, wenn man klingelt. Die Nachbarin, die im gemeinsamen Treppenhaus vorbeigeht darf man nicht überwachen, außer es liegen wirklich höherwertige Gründe vor. Nachtrag... die G4 soll einen PIR Sensor haben. Der löst wohl aus, wenn jemand vor dem Sensor vorbeigeht. So etwas ist keine anlassbezogene Überwachung!