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UniFi als WiFi-Client
BeitragZitat IT-Rechts-Kanzlei Frage: Macht sich jemand strafbar, der unbefugt auf ein drahtloses Netzwerk zugreift um dieses als Internetzugang zu benutzen, und welche Straftatbestände sind überhaupt denkbar? Antwort: Ja, das ist durchaus möglich, als mögliche Straftatbestände kommen das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB, der Computerbetrug gem. § 263a StGB sowie das Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB aber auch das Abhören von Nachrichten gem. §§ 89, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG in Betracht. ganz… -
UniFi als WiFi-Client
Beitrag(Zitat von BlackSpy) LWL mit nichtmetallischen Nagerschutz würde sich da anbieten