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  • (Zitat von anton) Leider gibt es gerade im Bereich des Urheberrechts weiterhin die Störerhaftung, deshalb steht da im Text auch das Wort "Überwiegend" Neben den doch ganz passenden Portalseiten bei UDM kann man ja auch noch einschlägige Filesharing sperren.
  • (Zitat von kleinp) Ich gebe dir Recht, unfi ist weit entfernt von Firewall. Aber zum Filtern von Gästetraffic haben sie schon mit Filter die ständig aktualisierte werden.
  • Der Text, den die Landingpage mitbringt, ist doch in Ordnung. Vielleicht mal auf Deutsch umschalten. Um so mehr man versucht auszuschließen, um so mehr Lücken tun sich im rechtlichen Bereich auf. Viel Text, viel Probleme. Nutzungsbedingungen Durch den Zugriff auf das drahtlose Netzwerk bestätigen Sie, dass Sie volljährig sind, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind. Sie erklären sich damit einverstanden, das Netzwerk nicht für rechtswidrige Zwecke z…
  • (Zitat von kleinp) Das steht aber schon in der Vorlage. Ich komme aus dem Bereich Law Enforcement und durfte 5 Semester Recht genießen. Ich finde die Vorlage schon sehr passend, in der Vorlage ist alles Wichtige gesagt und, ganz wichtig, sie sind für Otto-Normalo verständlich.
  • (Zitat von fred05) Du kannst da alles mögliche machen. Sowohl mit der Oberfläche wie auch bei der Freigabe, also Zeit- und Mengenbeschränkung, verschiedene Bezahlsysteme. Sieht etwa so aus. Hintergrund, Farben Schrift .... Lassen sich komfortable in der Controller Software anpassen.
  • (Zitat von DoPe) Nach dem Motto: "Friss oder stirb". Sollte jemanden dies nicht gefallen, muss er ja nicht die AGB´s abnicken. Gibt ja auch Mobilfunk.
  • Jedenfalls ist da jeder Anwaltsbesuch rausgeschmissenes Geld. Schließlich hat der Gesetzgeber ja erkannt nach den ersten obskuren Urteilen (insbesondere damals Hamburg), dass er den Betreiber gesetzlich besser absichert.
  • (Zitat von noexpand) Auch wenn es möglicherweise ein Datenschützer anders sieht, es gibt eine Filterleiste und die darin enthaltenen Domains werden einfach nicht per DNS aufgelöst. Und wenn dies nicht gespeichert wird, ist es nicht auswertbar, also kein Problem. Natürlich kommen jetzt Datenschützer mit wilden Ideen um die Ecke von wegen man erkennt ein Surfverhalten oder so, schei** darauf. Wenn der Kunde es nicht will, soll er woanders hingehen. Es steht ihm frei.