Netzwerk bei Datenschutzverstößen überwachen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.542 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von AlexX.

  • okay, dann frage ich mich echt wie andere Leute sich absichern gegen so etwas.
    Ich muss mein Netzwerk erst einmal fertig ausbauen, bevor ich mich mit solchen extra dingen beschäftige. Wie sichern sich denn Hotels ab?

    und wie sieht es aus wenn man in den Terms of use darauf hinweist, dass Netzwerk Aktivitäten ausgelesen werden, aufgrund dessen?

    Hotels sourcen sowas an andere Unternehmen aus. Habe schon Hotels gesehen, die den Teil die Telekom haben machen lassen. Und da sind wir bezgl. DSGVO bei einem entscheidenen Punkt. Diese Firmen sind Telekommunikationsanbieter und da gibt es gesonderte Regelungen. (siehe z.B. § 24 TTDSG Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten). Würde heißen, du müsstest eine extra Firma gründen und die als TK Anbieter registrieren lassen, was in diesem Falle hier völlig oversized ist.


    Was mir hier noch einfällt. Campingplätze. Die haben ein ähnlich gelagertes Problem. Vielleicht einen in der Nähe mal fragen, wie sie das gelöst haben.

  • also einfach ip Adresse von gästen notieren und denen eine fixe ip geben? damit ich am ende sagen kam... ne das kam von der IP und der Person

    Nähres findest du im Netz: https://www.verbraucherzentral…-fuer-wlanbetreiber-19261

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  • Hotels sourcen sowas an andere Unternehmen aus. Habe schon Hotels gesehen, die den Teil die Telekom haben machen lassen. Und da sind wir bezgl. DSGVO bei einem entscheidenen Punkt. Diese Firmen sind Telekommunikationsanbieter und da gibt es gesonderte Regelungen. (siehe z.B. § 24 TTDSG Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten). Würde heißen, du müsstest eine extra Firma gründen und die als TK Anbieter registrieren lassen, was in diesem Falle hier völlig oversized ist.

    Daher mein Vorschlag: Freifunk. Hier braucht man sich bezüglich DSGVO keine Sorgen machen! Kein Logging, keine Störerhaftung als FF User ...

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  • Hotels sourcen sowas an andere Unternehmen aus. Habe schon Hotels gesehen, die den Teil die Telekom haben machen lassen. Und da sind wir bezgl. DSGVO bei einem entscheidenen Punkt. Diese Firmen sind Telekommunikationsanbieter und da gibt es gesonderte Regelungen. (siehe z.B. § 24 TTDSG Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten). Würde heißen, du müsstest eine extra Firma gründen und die als TK Anbieter registrieren lassen, was in diesem Falle hier völlig oversized ist.


    Was mir hier noch einfällt. Campingplätze. Die haben ein ähnlich gelagertes Problem. Vielleicht einen in der Nähe mal fragen, wie sie das gelöst haben.

    ok wunderbar, ich habe einen freund über den ich mein Internet per Building Bridge bekomme. der ist als TK Anbieter eingetragen, also kann der dies übernehmen :smiling_face:

  • mary_1220 darf ich wissen welche grössere Stadt bei dir in der Nähe ist? Würde dir sogar die Community raussuchen!

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  • es geht darum, dass ich einfach nachweisen möchte, wenn jemand eine illegale Aktivität in meinem Netzwerk begeht, damit ich nicht dafür verantwortlich gemacht werde. (und das DGSVO konform)

    Was willst du denn, das sind ohnehin alles Deine IPs. Die nach außen, welche bei irgendwelchen Rechtverstößen herangezogen wird ohnehin und die im Gästenetz selbst auch, da diese sinnvoller Weise ja von Deinem Gästenetz-DHCP-Server verteilt werden. Und natürlich kannst du den gesamten Netzwerkverkehr mitschneiden und hälst dafür mal gleich ein paar TB an Speicherplatz bereit um vielleicht nach 2-3 Jahren nachschauen zu können, welche IP-Adresse aus Deinem eigenen Gästenetzwerk zum Zeitpunkt X der Sünder war. Wer dann von Deinen Gästen dann die IP gerade hatte, weißt Du dann noch immer nicht, dazu müsstest Du auch die DHCP-Vergaben mitschneiden. Das hilft Dir dann aber noch immer nicht, denn im Ergebnis hättest dann nur eine MAC-Adresse und keinen Klarnahmen (deshalb verstößt Du bis hierhin auch nicht gegen die DSGVO).


    Um tatsächlich an einen Klarnahmen zu kommen, müsstest Du so etwas wie ein Ticketsystem betreiben, welches den Netzzugang auf bekannte Personen oder andere Indentifikationsfaktoren (z.B. Kreditkartennummer, etc.) beschränkt und dies dann auch dokumentiert (ab hier wird es dann tatsächlich DSGVO-relevant). Selbst das hilft Dir dann aber auch nicht, wenn Dir gegenüber ein Dritter Rechtsansprüchen geltend macht, denn dies kannst du nicht so einfach nach dem Motto "ich wars nicht, das war der!" abwehren, drann bleibst Du selbst.


    Ansprüche dann an den tatsächlichen Sünder zu stellen, wäre Deine Sache, wozu es aber fast unerlässlich ist, diesem den Streit zu verkünden (damit dieser ins laufende Verfahren einbezogen werden kann). Beweispflichtig bist dann aber Du.


    Ob du Dir das alles antun willst, musst du selbst entscheiden. Ich selbst würde (wenn ich denn so angstneurotisch wäre) überhaupt kein Gästenetzwerk anbieten und darauf vertrauen, dass jeder Trucker sein eigenes Internet in der Hosentasche mit sich rumschleppt (Smartphone) oder eben den Zugang mit Filtern derart einschränken, dass Rechtsverstöße der Gäste unmölich werden. Letzteres ist mit Enterprise-Firewalls leicht möflich, diese bringen passende Filter gleich mit. (Edit) Oder eben dann doch Freifunk (bietet aber auch keinen völligen Schutz).

    Einmal editiert, zuletzt von bic ()

  • Vielen Dank für deine Informative antwort! Hast mir auf jeden Fall weiter geholfen.
    Ich bin nicht angstneurotisch ich interessiere mich einfach nur dafür was rechtlich möglich ist. Bzw. was die beste Option ist die ich in Erwägung ziehe.

    Vielen Dank!

    Bin neu in dem ganzen Netzwerk Thema, deshalb stelle ich hier viele, für studierte Leute ''dumme'' Fragen.