WLAN für FeWo anbieten, rechtliche Absicherung?

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 5.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tomcat.

  • Moin @ all...


    vill hat der eine oder andere das gleiche szenario oder eine Idee wie sich das ganze für mich safe machen lässt :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Wir haben ein ziemlich großes Haus und Planen für eine gewisse Zeit unser OG an Monteure oder Feriengäste anzubieten.

    Dazu kommt natürlich auch ein Internet zugang.

    Die Gäste sollen die Möglichkeit haben sich ins Wlan einzuloggen dazu überlege ich neben dem vorhanden gäste wlan noch ein zweites für gäste anzubieten.

    Das ganze auch als gäste wlan ausgewiesen und somit keine vermischung mit meinem.


    Dazu habe ich im og noch 4 Lan Dosen die ich auch mit anbieten würde.

    Hier auch auf die Ports das eigene Gäste Profil vlan damit auch keine vermischung entsteht.


    Jetzt weiß man natürlich nie was andere Menschen im Netz so treiben...wenn jetzt einer scheisse baut und auf einmal die Pol. vor der Tür steht, aus welchen gründen auch immer oder irgendwann Briefe kommen wo die Leute gar nicht mehr hier wohnen, ich mich hier rechtlich absicher?


    Wie handhaben das andere Fewo anbieter oder hotels o.ä. ?

    Gibt es irgendwie ein standard schriftwerk was ich mir von denen Händisch unterschreiben lasse um nicht für die taten anderer Haftbar gemacht zu werden?


    Klingt natürlich bisschen nach worst case aber ich denke das macht sicherlich sinn :smiling_face:

  • Unifi bietet ja sein Hotspot Portal an, da kannst du ja auch Nutzungsbedingungen mit angeben die du akzeptieren musst. Der Standardtext bei unifi ist:

    Wie weit das jetzt dem deutschen Gesetz passt, weiß ich nicht. Was du aber machen kannst sind ja die Zutrittscodes "Vouchers" zu erstellen, dann lässt du sie vorher die Nutzungsbedingungen manuell unterschreiben und gibst dann den Code raus.

  • Zitat

    Der Gesetzgeber hat mit einer Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, die so genannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften daher nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der jeweiligen Internetnutzer

    https://www.verbraucherzentral…weiligen%20Internetnutzer.

  • Leider gibt es gerade im Bereich des Urheberrechts weiterhin die Störerhaftung, deshalb steht da im Text auch das Wort "Überwiegend"

    Neben den doch ganz passenden Portalseiten bei UDM kann man ja auch noch einschlägige Filesharing sperren.

    Im zweifelsfalle kann man ja, da man Datum und Uhrzeit hat, Nachweisen wer da online war.

  • Denke vpn lasse ich raus.... speed einbußen und warum Anonymität jemanden bieten der das vill gar nicht will :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Ja also das lässt sich natürlich nachweisen...muss dann nur drauf achten das die daten immer archiviert sind....


    Der gesetzestext ist interessant aber eine blacklist? Es gibt soviele illegale sachen die kriege ich alle ja in hundert jahren nicht rein :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Stimmt...eigentlich eine gute idee mit den portalseiten...sofern es in die einrichtung vom gäste netz geht kann ich dies ja aktivieren und die agbs reinlegen die dann jeder zustimmen muss....Der Text muss hier dann wahrscheinlich irgendwie "safe" sein aber ich hab da bisher null Erfahrung drin .


    ja die gängigen sachen wie filesharing dienste usw. die werde ich natürlich von hause aus sperren.

    Netzwerke auch akkurat getrennt halten damit da niemals eine Vermischung zustande kommt

  • Es gibt "anständige" Firewalls, da kannst Du externe Listen laden, die werden aktuell gehalten.


    Aber das sollte auch mit einem piHole machbar sein.

    Mir egal, wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel`, wird nicht übers Wasser gelaufen!!

  • Ich bin so schon froh das es mit der Firewall alles Zuhause läuft , jetzt noch ein PiHole :smiling_face:

    Das mit den Nutzungsbedingungen habe ich auch schonmal gelesen.

    Ich denke eine Mischung aus allem ist sinnvoll ?

    Ja die Filter sind Online und gewisse Länder sind sowieso gesperrt.

    Vollständig schützen kann man sich nicht aber ich denke wenn man nachweisen kann das man möglichst viel getan hat sollte das Thema doch relativ gut laufen.

  • Ich würde das Portal einschalten und ein eigenes wifi aufsetzen.

    Dazu die Filter und gut is. Erstmal.

    Wenn du dann merkst, es braucht mehr, kannst du immer noch Nachregeln.

    Ich hab in einem Fall noch eigene Nutzungsbedingungen auf der Homepage verlinkt.

    Mir egal, wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel`, wird nicht übers Wasser gelaufen!!

  • Genau.


    Ich hab 2-3 angeschaut und dann komplett angepasst.


    Du musst halt schauen, dass keiner eine Kopie sucht.

    Deswegen hab ich meine mit meinen Worten veröffentlicht.

    Mir egal, wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel`, wird nicht übers Wasser gelaufen!!

  • Der Text, den die Landingpage mitbringt, ist doch in Ordnung. Vielleicht mal auf Deutsch umschalten. :smiling_face:
    Um so mehr man versucht auszuschließen, um so mehr Lücken tun sich im rechtlichen Bereich auf. Viel Text, viel Probleme. :winking_face:

    Nutzungsbedingungen


    Durch den Zugriff auf das drahtlose Netzwerk bestätigen Sie, dass Sie volljährig sind, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind.

    Sie erklären sich damit einverstanden, das Netzwerk nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden, und übernehmen die volle Verantwortung für Ihre Handlungen.

    Das drahtlose Netzwerk wird "wie besehen" ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt.

  • In meinem beruf heisst es immer : " Nicht Dokumentiert, heisst nicht erbracht " aber in diesem Fall ist die Idee glaube ich ziemlich gut.

    Nicht zuviel schnick schnack, sondern allgemein halten..



    Wie meinst du das keiner sucht eine Kopie?



    Aber das mit dem Threat Management ist mal ein guter Hinweis, sollte ich endlich mal "In Betrieb nehmen". über 3,5gbps kommt mein wan eh nicht :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Sollte aber mit rein, dass es jederzeit abgeschaltet werden kann und kein Anspruch auf Internet besteht.


    Hatte das kürzlich mit einem Dauermieter.

    Betreiber hat wlan ausgeschaltet wegen Angst (Haftung etc.).

    Dann kam ein Brief vom Anwalt, dass er kein homeoffice machen kann und sich Ausfallkosten vorbehält.


    Ja, man hätte es vielleicht vor Gericht klären können.


    Ich würde lieber mehr reinschreiben und den ein oder anderen Fall ausschließen.

    Muss natürlich sinnig sein und nicht alles pauschal einschließen.

    Mir egal, wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel`, wird nicht übers Wasser gelaufen!!

  • Sollte aber mit rein, dass es jederzeit abgeschaltet werden kann und kein Anspruch auf Internet besteht.

    Das steht aber schon in der Vorlage. Ich komme aus dem Bereich Law Enforcement und durfte 5 Semester Recht genießen. Ich finde die Vorlage schon sehr passend, in der Vorlage ist alles Wichtige gesagt und, ganz wichtig, sie sind für Otto-Normalo verständlich.

  • Das sollte doch aber eher im Mietvertrag stehen das kein Internet seitens Vermieter gestellt wird?

    Kein Mieter kann den vermieter doch dazu zwingen außer natürlich der vermieter hat es vertraglich zugesichert oder sogar mehr Miete dazu bekommen

  • Was ist mit Freifunk?

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  • Müsste ich eine neue Comm. starten gibt bei uns nix ...nicht einmal in der nähe.


    Naja wenn wir deutlich mehr Zuimmer hätten und hier viel mehr verkehr ist würde ich wahrscheinlich das netwerk auch von einem Profi einrichten lassen aber ich denke in den kleinen stil bei uns sollte ich das noch hinkriegen.

    Das gute ist ja wirklich das mit vlans und netz isolierung echt viel machen lässt und somit sich das ganze auch wunderbar für uns weiter nutzen lässt.


    Mit einem normalen Router wäre all dies überhaupt nicht möglich